thumb|240px|Kriegsverlauf 1943–1945 „Fester Platz“ war im 19. Jahrhundert ein Synonym für Festung. Während des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) prägte Adolf Hitler den Begriff um: als Bezeichnung von Orten, die aufgrund ihrer operativen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkte besonders hartnäckig verteidigt werden sollten, auch wenn das ihre Einschließung bedeutete. Das Konzept der „Festen Plätze“, das im März 1944 etabliert wurde, bewährte sich nicht und führte zu größeren Verlusten der Wehrmacht.
Konzept der „Festen Plätze“
editIn den großen Sommerschlachten des Jahres 1943 hatte die Rote Armee die Verbände der Wehrmacht zurückgedrängt.[1] Sie stand an der Grenze zu Weißrussland und hatte auch den größten Teil der Ukraine zurückerobert. Damit näherte sie sich den Grenzen des „Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete“. Um diesen Vormarsch aufzuhalten, entwickelte Hitler Anfang März 1944 die Idee, „Feste Plätze“ einzurichten. Er meinte damit Orte, denen aufgrund ihrer Lage als logistische Verkehrsknotenpunkte eine operative oder gar strategische Bedeutung zukam. Diese Orte würde der Gegner erst einnehmen müssen, um seinen Vormarsch fortzusetzen, und solange würden ihm wichtige Verkehrsverbindungen versperrt:
Die „festen Plätze“ sollen die gleichen Aufgaben wie die früheren Festungen erfüllen. Sie haben zu verhindern, daß der Feind diese operativ entscheidenden Plätze in Besitz nimmt. Sie haben sich einschließen zu lassen und dadurch möglichst starke Feindkräfte zu binden. Sie haben dadurch mit die Voraussetzung für erfolgreiche Gegenoperationen zu schaffen.
— Adolf Hitler (8. März 1944)[2]
Ein anderer wichtiger, im Befehl aber nicht genannter Grund für die Einrichtung „Fester Plätze“ wurde später durch Generalfeldmarschall Ernst Busch (1885–1945) eingeräumt. So war es auch aus politisch-propagandistischen Gründen notwendig, größere in der Welt bekannte Städte zu halten, auch wenn das militärischer Logik widersprach. Die „Festen Plätze“ waren also gleichsam Prestige-Objekte.[3]
Organisation eines „Festen Platzes“
editthumb|Lage der 29 von Hitler am 8. März 1944 festgelegten „Festen Plätze“ Organisatorisch unterstanden die „Festen Plätze“ den Oberbefehlshabern der an dem Frontabschnitt eingesetzten Heeresgruppen. Diese durften sie taktisch gegebenenfalls dem Stab einer Armee unterstellen. Bei allen übrigen Entscheidungen war zuvor die Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht einzuholen. So konnte ein „Fester Platz“ nur auf Befehl des Oberbefehlshabers einer Heeresgruppe aufgegeben werden, und dann auch nur mit Hitlers ausdrücklicher Zustimmung.[2]
Der Kommandant eines „Festen Platzes“ sollte im Generalsrang stehen und „ein besonders ausgesuchter, harter Soldat“ sein, dessen Aufgabe darin bestand „den Ortsstützpunkt mit allen Mitteln zäh zu verteidigen und dadurch die Voraussetzungen für erfolgreiche Weiterführung des Kampfes in seinem Frontabschnitt zu schaffen.“ Weiter hieß es: „Der Kommandant des festen Platzes haftet mit seiner Soldatenehre für die Erfüllung seiner Aufgaben bis zum letzten.“ Ihm unterstanden alle Personen, Soldaten wie auch Zivilisten, die sich im Ort befanden. Zudem verfügte er über die militärgerichtliche Strafgewalt, wozu ihm fliegende Militär- und Standgerichte zugeteilt wurden.[2]
Ein Beispiel für die Haftung des Kommandanten stellt General der Infanterie Otto Lasch (1893–1971) dar. Dieser hatte als Kommandant der „Festung“ Königsberg am 10. April 1945 ohne Erlaubnis kapituliert (→ Schlacht um Ostpreußen). Er wurde daraufhin in Abwesenheit zum Tod durch den Strang verurteilt und seine Familie zur Sippenhaft herangezogen. Die Tochter des Generals wurde umgehend verhaftet.[4]
Jeder „Feste Platz“ wurde mit einer ständigen Sicherheitsbesatzung versehen, die für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen sorgte und die Objekte vor überraschenden Angriffen schützte. Im Falle einer Bedrohung des Ortes wurden weitere Truppen zur Verteidigung abgestellt, womit die Gesamtbesatzung erreicht wurde. Die Truppenstärke richtete sich nach der militärischen Lage sowie den Aufgaben des Kommandanten und lag im Ermessensspielraum des Oberbefehlshabers der jeweiligen Heeresgruppe.[2]
Umsetzung des Konzeptes
editDer Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte in einer Anlage sogleich 29 Orte zu „Festen Plätzen“ (siehe Abbildung oben). Außerdem wurden darin die Generalstäbe der vier Heeresgruppen, in deren Bereich diese Orte lagen, dazu aufgefordert, weitere Vorschläge für mögliche „Feste Plätze“ einzureichen. Im Durchschnitt erhielten diese eine Sicherheitsbesatzung von einem verstärkten Bataillon sowie eine vorgesehene Gesamtbesatzung von zwei Divisionen (im Falle Vitebsk sogar drei Divisionen). Allein im Bereich der Heeresgruppe Mitte waren durch diese Maßnahmen 21 Divisionen gebunden.[5] Dies führte zu Kontroversen innerhalb der Stäbe der Frontbefehlshaber. Der Stabschef der Heeresgruppe Mitte, Generalleutnant Hans Krebs (1898–1945), wandte sich in einer Denkschrift schon am 15. März gegen die Einrichtung „Fester Plätze“. Er führte an, dass die dafür benötigten Verbände, Baumaterialien und Pionierkräfte an der Front fehlen würden, es die angespannte Munitionsversorgung nicht gestatte, Vorräte in den „Festen Plätzen“ anzulegen, es an Offizieren mangele, um die Festungsstäbe zu bilden und schließlich, dass so Kräfte gebunden würden, die zur Bekämpfung von Partisanen gebraucht würden. Auch sonst bezweifelten viele Befehlshaber die Annahme, dass die „Festen Plätze“ tatsächlich nennenswerte Feindkräfte binden würden. Diese setzten sich für Frontverkürzungen ein, um mit Schaffung beweglicher Reserven und flexibler Abwehr die gegnerischen Angriffe mithilfe freier Operationen im Raum auszumanövrieren. Letztere Idee tat Hitler jedoch als „Quatsch“ ab.[6] Er erklärte, die Zeit der Operationen größeren Stils im Osten sei abgeschlossen, nun käme es „nur noch auf ein starres Festhalten an.“[7]
Der Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte die folgenden 29 Orte zu „Festen Plätzen“ (Schreibweise der Ortsnamen im Original des Führerbefehls Nr. 11):[2] | |
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16. Sslusk |
Bereits in den ersten Wochen nach Hitlers Anweisung erwies sich die Umsetzung des Konzeptes als fragwürdig. Am 9. März 1944 drangen sowjetische Truppen in die ukrainische Stadt Tarnopol ein, welche erst seit wenigen Tagen zur Verteidigung vorbereitet wurde. Diese wurde am folgenden Tag zum „Festen Platz“ erklärt. Die Verbände der Roten Armee konnten zwar zunächst wieder zurückgeworfen werden, gleichwohl wurde die Stadt am 23. März eingeschlossen. Noch am Morgen zuvor hatte ihr Kommandant gemeldet: „Ferner melde ich, daß infolge unzureichender Munitionsbevorratung den an einen festen Platz zu stellenden Anforderungen nicht genügt. Desgleichen ist der Rundumausbau unvollendet [...] Die Voraussetzungen für einen festen Platz treffen daher auf Tarnopol nicht zu.“[8] Dennoch verweigerte Hitler die daraufhin von der Heeresgruppe Süd geforderte Aufgabe der Stadt. Die 4.600 Mann zählende Besatzung konnte mangels ausreichender Kapazitäten seitens der deutschen Luftwaffe auch nicht aus der Luft mittels Lastenseglern versorgt werden, wie dies zeitgleich im Falle der ebenfalls eingeschlossenen 1. Panzerarmee praktiziert wurde. [9] Nach schweren Kämpfen mit Entsatz- und Ausbruchsversuchen, in deren Verlauf die Stadt nahezu komplett zerstört wurde, gelang es nur 55 der eingeschlossenen Soldaten, am 16. April 1944 zu den deutschen Linien zurückzukehren. Die örtlichen Befehlshaber waren der Ansicht, dass der Verlust der Besatzung und deren Material in keinem Verhältnis zum operativen Erfolg stand. Hitler hingegen vertrat die Meinung, dass sich das Konzept bewährt hätte, da zeitweise bis zu vier sowjetische Divisionen gebunden worden waren. Daraufhin erst legte er fest, dass die anderen „Festen Plätze“ eine oder mehrere ganze Divisionen als Besatzung erhalten sollten.[10] Wie auch später in anderen Fällen gab die deutsche Propaganda den Kampf um Tarnopol als eigenen Erfolg aus. Der „Völkische Beobachter“ schrieb: „In Panzerkämpfen von äußerster Härte wurde der Feind, der sich dem Entsatzangriff verzweifelt entgegenstemmte, geschlagen, so daß die aus der Stadt ausgebrochenen Teile der Besatzung aufgenommen werden konnten.“[11]
Später im Sommer 1944 war dieses operative Verhalten ein Hauptgrund für den völligen Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte (→ Operation Bagration). Dort wurden allein 13 deutsche Divisionen bei dem Versuch, die „Festen Plätze“ zu behaupten, innerhalb weniger Tage durch die Rote Armee eingeschlossen und aufgerieben. Die Verteidigung der westeuropäischen Atlantikhäfen wirkte sich dagegen erheblich erschwerend für die Versorgung der alliierten Streitkräfte aus, da das dortige Gelände eine Verteidigung begünstigte und die Überlegenheit der Alliierten gegenüber den Deutschen nicht so extrem war wie das Verhältnis zwischen Roter Armee und Wehrmacht an der Front in der Sowjetunion. Im weiteren Kriegsverlauf nahmen die zu „Festungen“ deklarierten Objekte immer größere Maßstäbe an. So wurden Kurland (1944) und Ostpreußen (1945) abgeschnitten und mit der Aufgabe, gegnerische Kräfte zu binden, in ihrer isolierten Lage belassen. Gegen fast alle diese Entscheidungen legten die Oberbefehlshaber der betreffenden Heeresgruppen erfolglos Beschwerden ein.[12]
Eine Liste der später eingerichteten „Festen Plätze“ existiert nicht, da sie oft kurzfristig dazu erklärt wurden und auch unter der Bezeichnung „Festung“ firmierten. Bekannt sind jedoch die folgenden Orte:[13] | |
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13. Karlsruhe |
Bewertung
editInsgesamt wurde das Konzept durchweg, sowohl von verantwortlichen Militärs, als auch von Historikern, negativ bewertet. Karl-Heinz Frieser bezeichnete die „Festen Plätze“ später als „Menschenfallen“, weil ihre Einkesselung und Vernichtung vorbestimmt war.[14] Psychologisch wirkte sich die neue Doktrin deshalb äußerst negativ auf die Truppen an der Front aus. So führte der Kommandeur der 18. Flakdivision in seinem Erfahrungsbericht vom August 1944 aus, dass allein das Wort „Fester Platz“ mit Tod oder Gefangenschaft assoziiert wurde, was zu einer so genannten „Kesselpsychose“ führte.[3]
Die große Schwäche des Konzeptes stellten tatsächlich die ungenügenden Mittel dar, die zur Ausrüstung der „Festen Plätze“ zur Verfügung standen. Die Orte wurden ohne Rücksicht auf ihre Beschaffenheit oder das sie umgebende Gelände ausgewählt, das in einigen Fällen völlig ungeeignet für eine Verteidigung war. So hatte zum Beispiel Tarnopol keinerlei Befestigungen, während Kovel nur über ältere Festungswerke verfügte. Deshalb mussten oft mehr Truppen eingesetzt werden, als die Behauptung dieser Orte operativ lohnte. Der deutsche Generalfeldmarschall Erich von Manstein äußerte sich später dazu wie folgt: „Feste Plätze ohne Festungswerke und mit zwangsläufig unzureichender Besatzung mußten dem Gegner früher oder später zum Opfer fallen, ohne den ihnen zugedachten Zweck erfüllen zu können.“[15]
Das operative Verteidigungskonzept, das Hitler mit der Bestimmung „Fester Plätze“ manifestiert hatte und auch später verfolgte, wurde von dem Militärhistoriker Percy Ernst Schramm (1894–1970) als „Wellenbrecher“-Doktrin charakterisiert. Er kam zu dem Schluss, dass der Grundgedanke Hitlers, dass der Gegner für die Einschließung der „Festen Plätze“ mehr Kräfte benötige als die deutsche Seite zu deren Verteidigung, nicht in jedem Fall gegeben war. „In Bezug auf die Rote Armee handelte es sich erst Recht um eine Fehlrechnung, da sie den deutschen Ostkräften numerisch allemal überlegen blieb.“[4] Allerdings ist auch davon auszugehen, dass in Hitlers Vorstellung diese „Festungen“ und „Festen Plätze“ als Sprungbretter für zukünftige Angriffsoperationen dienen sollten, sobald sich das Kriegsglück wendete.[16]
Einzelnachweise
edit- ^ Für einen kurzen Überblick, siehe: Kurt von Tippelskirch: Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Bonn 1956, S.327–347 und 370–389
- ^ a b c d e Führer-Befehl Nr. 11 (Kommandanten der festen Plätze und Kampfkommandanten) vom 8. März 1944; zitiert in: Walter Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernhard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/ Main 1962, Dok. 53, S.243–250
- ^ a b Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S.524
- ^ a b Percy E. Schramm: Das Kriegstagebuch des OKW (Einleitung), Bd. 4/1, Bonn 2002, S. 53f
- ^ Siehe die Übersichtstabelle für die Heeresgruppe Mitte, in: Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S.520
- ^ Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S. 520–523
- ^ Erich von Manstein: Verlorene Siege, München 1976, S.%nbsp;615
- ^ Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944, Freiburg/ Breisgau 1986, S.70
- ^ Christer Bergström: Bagration to Berlin - The Final Air Battles in the East: 1944 - 1945, Hersham (Surrey) 2008, S. 42
- ^ Dazu im Detail: Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944, Freiburg/ Breisgau 1986; Einen Überblick bietet: Karl-Heinz Frieser: Die Rückzugoperationen der Heeresgruppe Süd in der Ukraine, in: ders. (Hrsg.): Die Ostfront 1943/44 - Der Krieg im Osten und an den Nebenfronten, München 2007, S. 424-431
- ^ Zit. nach: Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944, Freiburg/ Breisgau 1986, S.131
- ^ Kurzer Überblick über die Operationen an der Ostfront in: Kurt von Tippelskirch: Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Bonn 1956, S. 460–469 und 487–491
- ^ Bundesarchiv-Militärarchiv: Befehlshaber und Kommandanten Fester Plätze (Bestandsübersicht) (Stand: 12. September 2008)
- ^ Karl-Heinz Frieser: Die Rückzugoperationen der Heeresgruppe Süd in der Ukraine, S. 425
- ^ Erich von Manstein: Verlorene Siege, München 1976, S.599
- ^ Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, S.525
Literatur
edit- Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944 (2. Aufl.), Verlag Rombach, Freiburg/ Breisgau 1986 (= Einzelschriften zur militärischen Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Bd. 4) ISBN 3-7930-0160-1
- Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen - Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944, in: ders. (Hrsg.): Die Ostfront 1943/44 - Der Krieg im Osten und an den Nebenfronten, Deutsche Verlags-Anstalt, München 2007 (= Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd. 8). ISBN 978-3-421-06235-2
- Walter Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernhard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/ Main 1962.
- Erich von Manstein: Verlorene Siege (6. Aufl.), Bernhard & Graefe Verlag für Wehrwissen, München 1976. ISBN 3-7637-5051-7
- Christer Bergström: Bagration to Berlin - The Final Air Battles in the East: 1944 - 1945, Ian Allan Publishing, Hersham (Surrey) 2008; ISBN 978-1-903223-91-8
Kategorie:Ehemalige Festung (Deutschland) Kategorie:Befestigungsanlage im Zweiten Weltkrieg